Ist der Staat wehrhaft, ist die Justiz blind auf dem rechten Auge ?

Ist der deutsche Rechtsstaat wehrhaft genug? Ist die deutsche Justiz bestimmten Gruppen gegenüber (Rechtsgerichteten, religiösen Hasspredigern) zu nachsichtig?, gar zugetan?

Diese Frage lohnt es sich im Jahre 2022 etwas genauer anzusehen.

Wir erinnern uns: die Behörden, vor allem die Justiz, waren Jahrzehnte auf den rechten Augen blind, ein Resultat davon war der NSU!

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der § 130 des Strafgesetzbuches, den man in Grundzügen kennen sollte:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder 2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.


(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

Drei Beispiele sollen exemplarisch dafür sein, wie die oben erwähnten Gruppen die Gesetze und die Rechtsprechung zu ihren Gunsten ausnutzen.

Beispiel 1:

Ein guter Bekannter von mir, nennen wir ihn Leo, betreibt im Rheinland als Pächter eine Tankstelle. Ihm zur Seite stehen etliche Aushilfskräfte, meist Studenten oder Auszubildende zwischen 18 und 24 Jahren. Einem, nennen wir ihn Aaron, begegnete am Silvestertag 2021 ein offensichtlich nicht angetrunkener Mann aus dem Ort, der keine Schutzmaske gegen Covid trug. Aaron mahnte ihn, eine Maske aufzusetzen.

Soll ich Dir etwas sagen?, fragte der Kunde. „Heil Hitler, meine ich!“ hob er die Hand zum „deutschen Gruß“. Am Neujahrstag haben Leo und ich diesen Vorgang diskutiert und uns erinnert, dass unser Bundespräsident zur Zivilcourage mahnt. Mein Argument ist gewesen, dass Leo eine Strafanzeige nach § 130 StGB dem jungen Mitarbeiter der Tankstelle aus Idar-Oberstein schuldig sei, der für einen ähnlichen Rechtsextremisten sein Leben lassen musste.

So wurde Anzeige erstattet. Die örtliche Polizei kam, stellte lapidar fest „das ist eine Sache für den Staatsschutz“. Der nahm sich der Sache an, sah sich das Video an, sah, dass weitere Kunden den Vorfall im Geschäftslokal miterlebt haben und Aaron wurde zur Sache befragt.

Mit Bescheid vom 23.03.2022 hat die Staatsanwaltschaft Bonn das Verfahren eingestellt und zwar nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung.

Hier die Begründung der Staatsanwaltschaft:

„Eine Straftat liegt nicht vor. Eine Strafbarkeit des Beschuldigten gem. § 86 a StGB kommt nicht in Betracht, da die Verwendung des Hitlergrußes nicht öffentlich erfolgte, sondern innerhalb der Geschäftsräume der Tankstelle, welche lediglich von dem Zeugen …. wahrgenommen wurde. Hinsichtlich des Verstoßes gegen die Maskenpflicht gem. der zum Tatzeitpunkt geltenden Coronaschutzverordnung wurde das Verfahren zur weiteren Veranlassung an die zuständige Ordnungsiwdirgkeitenbehörde abgegeben“. Soweit die Staatsanwältin.

Aaron hat der Dame geschrieben und gefragt, ob dann ein Verbrechen sexueller Gewalt eines Priester in einer Sakristei ohne Zeugen ebenfalls straffrei sei und die vielen Verbrechen dieser Art an Kindern ebenfalls. Die Vermittlungssstellen im Darknet sind ja auch nicht öffentlich.

Leo hat sich geschworen, niemals wieder zu einer Wahl zu gehen und hat das beim Landtag NW am 15.05.22 auch nicht gemacht. Er geht auch weiterhin nicht mehr zu Wahlen und möchte dem Bla-bla des Bundespräsidenten auch nicht mehr zuhören.

Ferner hat Aaron sehr wohl ausgesagt, dass weitere Kunden anlässlich der schweren Straftat in der Tankstelle anwesend waren und zudem die Sache durch die Aufnahme durch die Kamera öffentlich geworden ist.

Ich habe als Freund von Leo die ganze Sache mit allen Unterlagen dem Innenministerium NW vorgelegt, das den Fall sehr ernst nimmt. Von dort ist die Sache weiter gegangen an das Justizministerium NW und von dort aus wurde eine Anfrage mit Bitte zu einer ganz ausführlichen Stellungnahme an den Vorgesetzten der Staatsanwältin gesandt.

Eine Antwort liegt bisher nicht vor. Wir, die Beteiligten, werden die Sache weiter öffentlich verfolgen und sie keinesfalls auf sich beruhen lassen.

Fall 2:

Der polnische Priester, Lehrbeauftragte u. Theologe Dariusz Oko, 61, ein Vertreter polnischer Extremkatholiken mit sehr rechten Tendenzen, hetzt seit Jahren mit Begleitung deutscher Extremkatholiken und noch mehr der rechtsextremen und verbrecherischen polnischen Kirche vor allem gegen Lesben und Schwule. Man erinnert sich: diese Kreise haben durchgesetzt, dass in Südpolen über 100 Orte sich mit Schildern am Ortseingang als „lesben-und schwulenfrei“ in Anlehnung an das Goebbels-Wort „unser Ort ist judenfrei“ bezeichnen und diesen Personenkreisen seit 2019 keinen Zugang mehr gestatten. Das ging solange, bis die EU diesen Kommunen

-einer nach anderen- Subventionen strich und viele deutsche Gemeinden ihre Städtepartnerschaften mit den dortigen Gemeinden kündigten; die ersten waren Gemeinden im Saarland.

Radio Marija unterstützt die Schwulenfeindlichkeit extrem. Ich selbst habe in einer Sendung eines Karfreitags folgende Passage aus diesem Sender gehört „Öffnet die Öfen von Auschwitz wieder – für die Schwulen“. Einen solchen Staat haben wir in der Gemeinschaft der EU, unglaublich.

Oko schreibt für ein rechtes Blatt, das in Köln erscheint, nämlich die Zweimonatszeitschrift „Theologisches“. Er bezeichnete Lesben und Schwul als „Kolonie von Parasiten“, als „Krebsgechwüre“ und „eine Plage“ . Oko lehrt an der extrem-katholischen Johannes-Paul II.- Universität in Krakau und ist sich mit den Pius-Brüdern und den Legionären Christi einig, dass zu viele Schwule in der katholischen Kirche den Ton angeben. Meint er auch den schwulen Benedikt XVI.?, etliche Kardinäle und Bischöfe und rd. 35-45 % der Priester? Man wird ja mal fragen dürfen.

Als dem Münchner Geistlichen Wolfgang Rothe (kein Theologe, der Kölner Stadt-Anzeiger gesteht ihm nur Geistlicher zu), ein liberaler Kirchenmann, hat als ihm diese Mischung aus Radio Marija, Pius-Brüdern, Legionären, rechtsgerichteten Autoren wie 0ko und die vielen Beschimpfungen aus der polnischen Kirche und den Rechtsaußen der katholischen deutschen Kirche zu viel wurden, Oko wegen Volksverhetzung angezeigt. Der Richter am Amtsgericht Köln sah keinen Grund für eine Verurteilung, immerhin findet auch er, dass die meisten Äußerungen von der Religionsfreiheit gedeckt sind. Auch dem Bamberger Dogmatik-Professor Stöhr, einem bekannter Hetzer, drohte durch den Richter keine Strafe. Er ließ die Herrschaften 3.000 bzw. 4.000 Euro an den Weißen Ring bezahlen und ließ zu, dass der Saal tobte. Polnische „Mitbürger“ und deutsche Rechtskatholiken durften die Angeklagten frenetisch feiern, was sonst 0rdnungsstrafen nach sich zieht. Kann man da ein wenig die Gesinnung des Herrn Richters heraus lesen? Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn ließ aber die Angeklagten nicht aus dem Saal, ohne sich in aller Form zu entschuldigen. So unterschiedlich sind die Hölzer aus denen Juristen geschnitzt sind …..

Übrigens hat der polnische Vize-Justizminister Marcin Romanowski den Prozess als „freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem“.gebrandmarkt.

Jetzt weiß ich auch, warum das AA Lesben und Schwulen nicht gerade zu Reisen nach Polen animiert!!

Ich zahle für diese menschlich Entgleisten meine Steuergroschen wie jeder andere, das ist mir zutiefst zuwider. Im übrigen gilt die extreme Schwulenfeindlichkeit und ein sehr gespanntes Verhältnis zum Rechtsstaat auch für Ungarn. Kürzlich noch fand ein komfortable Mehrheit der Ungarn die Politik Orbans bei der Wahl akzeptabel, was natürlich auch ein Licht auf die rechte Gesinnung der Wählermehrheit schließen lässt.

Fall 3:

Mit Olaf Latzel stand im November 2020 vor dem Amtsgericht Bremen und im Mai 2022 vor dem Landgericht Bremen ein besonderes „Exemplar“ eines evangelischen Geistlichen vor Gericht.

Sein Bruder Thorsten Latzel, * 1970, ist Präses der Evangelischen Kirche des Rheinlandes und will sich zum zweifelhaften Tun seines Bruders nicht äußern.

Im Juli 2017 hatte Olaf Latzel homosexuellen Menschen eine „grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern“ attestiert. Damit schloss er sich dem Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera an, der wegen dieser Äußerungen erst verurteilt, dann vom OLG Kassel vor zwei Monaten freigesprochen wurde.

Im 0ktober 2019 hatte Latzel in einem Eheseminar vo3 30 Brautpaaren Homosexualität als „Degenerationsform von Gesellschaft“ und „todeswürdig“ und die Hobby-Lobby als „teuflisch“ bezeichnet.

Die Anerkennung von Transsexualität zerstöre ferner „unsere gesamte Zivilisation und Kultur“. Schuld an diesen Entwicklungen sei die zunehmende „Gottlosigkeit“.

„Überall laufen diese Verbrecher ‚rum, von diesem Christopher Street Day“ wollte er dann auch noch unbedingt unters Volk bringen.

In seiner Kirchengemeinde St. Martini in Bremen gibt es viele Hardliner, die sich um O. Latzel scharen und sich gegen die liberale Bremische Evangelische Kirche stellen.

Latzel war angezeigt und vom Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Nun tagte das Landgericht und untersuchte nicht etwa explezit den Vorwurf dieser Volksverhetzung, sondern bestellte zwei theologische Gutachter, den konservativen Theologen Ludger Schwienhorst-Schönberger, Alttestamentler, der Latzels Äußerungen als bibelkonform bezeichnete. Die Gutachterin Isolde Karle, liberale Theologin, sah den Vorwurf der Volksverhetzung bestätigt. Auf Antrag der Verteidigung erklärte Richter Hendrik Göhner die Gutachterin für befangen, sodass ihre Bewertung nicht in das Urteil einfließen konnte.

Wer sich an einen Prozess im Iran unter Mullahs erinnert fühlt, der liegt auf meiner Linie. Wie kann es sein, dass deutsche Gesetze hinter einer „Bibelbewertung“ zurück stehen müssen? In meinen Augen ein eklatanter Rechtsbruch!

Im übrigen sah die Staatsanwaltschaft den Freispruch vom 20.05.22 (Az: 51 Ns 225 Js 26577/20) als absolut unberechtigt an. Sie hat am 24.05.2022 Revision eingelegt.

Stimmen zum Urteil:

Jusos Bremen:

„Hass bleibt Hass, auch wenn es so in der Bibel steht und Olaf Latzel bleibt ein Hetzer“. Lara Gerecke, stellvertretende Juso-Landesvorsitzende: „Es ist erschreckend, dass solche menschenunwürdigen Äußerungen in unserer Demokratie und von unserem Staat unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit geduldet werden!“.

Der internationale Bund der Konfessionslosen (dem auch der Autor hier angehört):

Würden alle Aussagen aus der Bibel, der Tora, dem Koran oder dem Buch Mormon durch die Religionsfreiheit gedeckt und somit über den bürgerlichen Gesetzen wie dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch oder dem BGB stehen, hätte man der Religionsphilosophie der religiösen Dogmatiker nachgegeben, dass bürgerliche Gesetze nur dann anzuerkennen sind, wenn sie im Einklang mit den Aussagen der alten Bücher stehen. Damit sind auch die christlichen Dogmatiker der Evangelikalen, der Katholiken, der Orthodoxen Kirche selbst mit den Islamisten einig. Islamisten vertreten konsequent die Position, dass sich das staatliche Strafrecht an der Sharia zu orientieren habe.

Im übrigen hat die Evangelische Kirchengemeinde St. Martini zu Bremen während der Prozesse stets zu Gebeten für ihren „ zu Unrecht angeklagten Pfarrer“ versammelt.

Was sagt man zu diesem ganzen Geschehen?

Wir halten fest, dass die Gruppe konfessionsloser Menschen in Deutschland seit Jahresanfang zahlenmäßig die weitaus größte ist. Das Verständnis für fundamentale religiöse Ansichten ist in der Gesellschaft noch minimal vertreten.

Greifen wir die Äußerungen Kutscheras auf, dann hat doch niemand Verständnis mehr dafür, dass man Homosexuellen grundsätzlich sexuelle gewaltsame Gelüste auf Kinder unterstellt. Die Skandale sexueller Gewalt gegen Kinder und Schutzbefohlener in beiden christlichen Kirchen sind so haarsträubend, dass weitestgehend in der Gesellschaft Verachtung für die Täter, immerhin 10 % der Priester, und noch mehr für die Vertuscher, nämlich viele Bischöfe und die drei letzten Päpste, herrscht. Der Normalbürger will nicht mehr von „Urbi et Orbi“, Jungefrauengeburt und ähnlich kruden Themen belästigt werden, schon gar nicht in den Abendnachrichten. Für das Gros der Gesellschaft ist ein Ratzinger ein widerlicher Lügner und sonst nichts.

Die Religionsfreiheit ist erbärmlich ausgeufert. Charlotte Knobloch schreit auf, wenn man verbieten will, dass Juden und Moslems Jungs einer Zwangsbeschneidung unterziehen und fordert zur erneuten Auswanderung auf. Soll sie doch gehen! Was macht der dienstbeflissene Gesetzgeber? Er relativiert das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, indem er beiden Religionsgemeinschaften ihr ekelhaftes Tun weiter ermöglicht. Der Gesetzgeber schafft Ausnahmen, dass sowohl Juden als auch Moslems Lämmer und Zicklein betäubungslos schächten dürfen, einem Gott zuliebe!!!! W i d e r l i c h ! Dieser Gott gehört auf der Stelle abgeschafft!

Der Gesetzgeber unternimmt aber nichts dagegen, das Religionsgemeinschaften in diesem Land für geschätzte 22.000 Genitalverstümmelungen von Mädchen verantwortlich sind. Die Jungs werden zwangsbeschnitten und gefeiert und die Mädchen werden gequält und fürs Leben gezeichnet. Unfassbar.

Das Ziel muss es sein, das Grundgesetz dahin gehend einzuhalten, dass Staat und Religion absolut getrennt sind. Die jahrhunderte alten Privilegien der Kirchen gehören entschädigungslos abgeschafft. Es ist genug gezahlt worden.

Die Kirchen sind schnellstens zu Grundsteuerzahlungen für ihre Riesenvermögen heran zu ziehen.

Den Kirchen ist ihre Einflussnahme in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Kindergärten, Seniorenheimen zu entziehen. Das können andere Stellen wesentlich besser, ohne die Allgemeinheit zu schröpfen!

Kirchliches „Recht“ (im Grunde nur ein Vereinsrecht wie beim Kaninchenzuchtverein) hat im Staat keine Rolle zu spielen und darf in keiner Weise das Arbeitsrecht beeinflussen.

Angesichts der Menschen verachtenden Handlungsweisen der Zeugen Jehovas gehören alle staatlichen Privilegien auf der Stelle abgeschafft!

Es muss aufhören, dass Katholiken- und Kirchentage durch Landes- und Kommunalmittel aus Steuern finanziert werden. Es kann an diesen Tagen kein staatliches Interesse bestehen.

Wir müssen dazu kommen, an die Stelle von Religionen eine anspruchsvolle Ethik zu setzen. Da passen halt

a l l e unter diesen Hut.

Das längste und verachtenstwerteste Leid haben Religionen über die Menschen gebracht. Sie sollten das in modernen Gesellschaften nicht mehr fortsetzen dürfen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Allgemein, Schlagzeilen