Kindsmissbrauch ist ein Verbrechen

Kindsmissbrauch ist ein Verbrechen, kapierst Du das, katholische Kirche?

Es ist schwer, angesichts der Reaktionen des Vatikan auf die UN-Kritik vom 05.02.14 sachlich zu schreiben.
Es ist unglaublich und völlig unfassbar, dass die Welt es hinnimmt, dass keiner der tausenden von Tätern bestraft und zu diesem Zwecke von der Kirche beschützt wird. Ist das nun organisierte Kriminalität und ein zweites Verbrechen an den missbrauchten Kindern oder nicht?
Sagt einer nein?

Die Fakten:

Die UN kritisieren den Vatikan, weil dieser seit Jahrzehnten und unter ALLEN Päpsten die Täter aus den eigenen Reihen, die das schwere Verbrechen des Kindsmissbrauchs, deutlicher: des Seelenmordes, begangen haben, geschützt hat und den Kindern weder Gerechtigkeit noch ausreichend Entschädigung hat zukommen lassen.
Ein Mensch mit Verstand wird wissen, dass dies ohne wenn und aber stimmt.

Jede andere Einlassung des Vatikan ist gelogen. Insbesondere ist es infam, zu behaupten, dass Benedikt XVI. durch die Entlassung (viele Quellen behaupten durch die Versetzung) von 384 Priestern genügend gegen Kindsmissbrauch getan hat. Vergisst man, dass er und sein Vorgänger im Verdacht stehen, im großen Stil Kindsmissbrauch vertuscht zu haben? Ich behaupte, dass diese 384 Priester, von denen nicht einer der Justiz überantwortet wurde, weiterhin eine Gefahr für Kinder darstellen.
Staatliche Behörden nicht einzuschalten, spricht die deutliche Sprache, dass der Vatikan Kinder nicht schützen WILL.

Wojtila und Ratzinger haben alle in Diensten ihrer Kirche stehenden Menschen mit Exkommunikation bedroht, wenn sie ein Verbrechen des Missbrauchs öffentlich machen.
Also steht fest, dass beide „Stellvertreter Christi“ verbrecherisch gehandelt haben! Der eine wird am 27. April 2014 heilig gesprochen, eine Farce! Der andere gehört, wie ich es immer wieder fordere, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Internationalen Gerichtshof nach Den Haag. Er ist weder verehrungswürdig noch hat er Nachsicht wegen seines Alters verdient; er ist schlicht und einfach ein gemeiner Straftäter!

Die UN kritisieren den Vatikan explizit, weil dieser 2009 folgenden unglaublichen Vorgang
für richtig befindet und das auch heute noch sieht:

Ein 9-jähriges Mädchen ist in Brasilien durch eine Vergewaltigung, mutmaßlich durch den eigenen Vater, schwanger geworden. Ein Mensch mit auch nur einem Funken Verstand, gibt der Mutter Recht, die eine Abtreibung vornehmen ließ. Die brasilianische Kirche jedoch belegt die Mutter und den ausführenden Arzt mit dem Kirchenbann, der Vater kommt in den Reaktionen der Kirche nicht vor.

Der Vatikan verwahrt sich in diesem speziellen Fall dagegen, dass die UN versuche, sich in „die Lehre und das Recht der Kirche einzumischen“.
Ja geht´s denn noch? Ein Mensch mit Verstand nimmt doch allmählich an, dass die Kirche bewusst Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht nur in Kauf nimmt, sondern billigt und zum Teil selbst ausführt!

Die UN fordern den Vatikan auf, das Kirchenrecht an einer wichtigen Stelle sprachlich zu reformieren.
Es geht darum, dass Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, auch heute -2014!- als illegitim bezeichnet werden.

Der Vatikan verbittet sich auch hier die Einmischung in Kirchenrecht.

Was bitte ist Kirchenrecht? Hat es eine bessere Qualität als die Satzung eines Kaninchenzuchtvereines?
Nein, die Satzung wird wenigstens noch einem Amtsgericht zu Genehmigung vorgelegt. Die Bestimmungen des „Kirchenrechts“ (das Wort ist schon in sich ein Widerspruch) hätten vor keinem Gericht der Welt Bestand.

Die UN fordert den Vatikan auf, homosexuelle Menschen nicht weiter in der sich ständig steigernden Art zu diskriminieren. Insbesondere stößt den UN heftig auf, dass Kardinäle und Erzbischöfe in etlichen Teilen der Welt die Todesstrafe fordern für homosexuelles Handeln.

Auch hier verbittet sich der Vatikan die Einmischung in seine „Lehre“.
Abgesehen davon, dass die Würdenträger mit ihrer Forderung, – würde sie denn angewandt – das kirchliche Personal reichlich dezimieren würde, so scheint es angebracht, dem Vatikan den „Beobachter-Status“ bei den UN zu entziehen. Dieser Status ist ohnehin kein Instrument der völkerrechtlichen Vereinbarungen.

Meines Erachtens darf ein Staat, sofern der Vatikan überhaupt einer ist, nur Beobachter-Status haben, wenn er wenigstens eine Grundvoraussetzung erfüllt: die Unterzeichnung der Menschenrechts-Charta! Das will die Kirche, auch der hochgelobte Franziskus, auf keinen Fall.
Man hat gute Gründe dafür: man könnte beispielsweise zu dem „guten Katholiken“ aus Simbawe, Mugabe, einem Faschisten und Massenmörder, keine so fabelhaften Beziehungen mehr unterhalten, als man es gut.
Mugabe kommt sicher am 27. April zur Heiligsprechung Wojtilas, wetten? Wetten, dass wieder alle Staatsoberhäupter neben Mugabe stehen, ohne ein Wort zu sagen? Sie haben ja auch nichts gesagt, als Franziskus dem Diktator zur (manipulierten) Wiederwahl gratuliert hat!
Man könnte dann auch nicht weiter Frauen unterdrücken und in vielen Staaten ein menschenrechtswidriges Arbeitsrecht haben!

Darf ich vielleicht an dieser Stelle eine Menge „aufrechter“ Katholiken beschämen?

Mich rief vor zwei Wochen eine Dame an, die im Frühjahr 90 Jahre alt wird. Sie hat mir erklärt, dass sie weiter glaube, aber nach dem Leid, das Kindern angetan wurde, mit keinem Priester jemals mehr sprechen wird, keine Messe mehr besuchen und auch nicht von einem Priester beerdigt wird.
Sie, die drei von sechs Kindern verloren hat, sagt zu Recht: „Welche Mutter täte nicht nur Gutes für ihre Kinder, wie kann die Kirche sich so an Kindern versündigen? Ich ekele mich vor dieser Kirche!“

Ich habe dem nichts hinzuzufügen!

Artikel in der Süddeutsche Zeitung 05.02.14 …mehr 
Artikel im Spiegel-Online vom 05.02.2014 …mehr

Lesermeinung an die Süddeutsche Zeitung 05.02.14

heinzilein09 vor 7 Stunden 

Am 29.12.13 hat die deutsche katholische Kirche veröffentlicht, dass sie rd. 12.000 Missbrauchs-Opfer entschädigt hat, im Höchstfall mit 5.000 Euro. Schon zuvor hatte sie eine nicht bezifferte Zahl von Zurückweisungen von Anträgen zugegeben. Ich gehe davon aus, dass dies auch noch einmal ein Drittel der Zahlen sind. Also gehen wir von 18.000 Kindern aus. Die Dunkelziffer wage ich mir nicht vorzustellen. Meine Konsequenz und die meines Mannes: wir halten diese Verbrechen angesichts der Zahlen für die Rubrik „organisiertes Verbrechen und dessen Vertuschung“. Deshalb werden wir in unserem Leben nie wieder einem Vertreter der katholischen Kirche zuhören. Wir lassen uns weder zu Taufen, zu Kommunionen, zu Hochzeiten oder zu Beisetzungen einladen.Jetzt ist Schluss.Man muss schon zeigen,dass man einen A….. in der Hose hat!Es geht nicht, dass man dem Verein dies durchgehen lässt, das hat man schon nach 1945 gemacht, als die unrühmliche Vergangenheit nicht aufgearbeitet wurde …..
Uns ärgert insbesondere, dass der im Missbrauchsverdacht stehende Nuntius der Dominikanischen Republik, ein polnischer Erzbischof, der Staatsanwaltschaft entzogen wurde und vom Vatikan seit August 2013 versteckt wird,möglicherweise wie die SZ vermutet,, im Vatikan selbst. Zwischen Wojtila, Ratzinger und Franziskus gibt es in dieser Beziehung keine Unterschiede. Leute, wartet bis die versetzten Priester in den Missionsgebieten zugeben müssen, was sie gemacht haben! Da werden noch viele vom Glauben abfallen, wetten?

59 Leser empfehlen diesen Beitrag

 

Nachtrag

Die katholische Kirche will Wortführer beim Schutz des Lebens, insbesondere des ungeborenen, sein. Aber wehe, die Kinder sind auf der Welt und haben das Pech, dass ihre Erzeuger nicht den Moralvorstellungen dieser Kirche entsprechen …….. das kann sie dann ihr Leben kosten.
Das alles ist so widersinnig, dass einem speiübel wird. Ich empfehle jedem Besucher dieser Seite, den Link am Ende des Artikels anzuklicken.
Wer dann nicht das Bedürfnis verspürt, diesen Verein endgültig zu verlassen, der muss sich schon sagen lassen, dass seine Moral zumindest doppelbödig ist. Was muss noch alles an Verbrechen geschehen, die dieser Verein sich von seiner Entstehung an bis heute leistet, ohne bestraft zu werden, bis man ihm die Geldhähne zudreht und die Täterinnen und Täter vor Gericht stellt?

Die Kinder aus dieser Grube in Irland und alle zehntausende von Kindern auf der Welt, deren Seelen durch die katholische Kirche gemordet wurden, schreien zum Himmel!!!! 

Link zum Nachtrag(Artikel aus der TAZ)
Bemerkung: Beim Öffnen des Links wird evtl. ein Werbebalken eingeblendet. Der verschwindet, wenn die Seite neu geladen wird.

 

 

II. Nachtrag vom 30.09.2018

 

Am 25. September 2018 legte die Deutsche Bischofskonferenz eine von ihr vor fünf Jahren in Auftrag gegebene Studie zum kirchlichen Kindsmissbrauch vor.

Man erinnere sich: Der angesehene Psychologe und Kriminologe und ehemalige Justizminister von Niedersachsen, Christian Pfeiffer, war ursprünglich mit der Studie betraut worden. Als er in den Jahren 2011 bis 2013 feststellte, dass ihm persönlich der Zugang zu kirchlichen Archiven verwehrt wurde, machte es dies Publik und wurde 2013 vom kirchlichen „Missbrauchs-Beauftragten“ Stephan Ackermann, Bischof in Trier, entlassen wegen „des mangelnden Vertrauensverhältnisses“. Die Kirche beschäftigte dann eher willfährige Spezialisten mit der Studie, die sich gefallen ließen, dass nur die Akten zur Verfügung standen, die kirchliche Mitarbeiter kopiert und geschwärzt herausgaben.

Zu diesem Zeitpunkt -2013- stand auch schon fest, dass das Erzbistum Köln sich nicht der Studie beteiligen wird und dass im Erzbistum München die entsprechenden Akten aus der Zeit des Kardinals Ratzinger vernichtet worden waren — in der Zeit von Kardinal Marx, dem heutigen Vorsitzenden der Bischofskonferenz.

Von insgesamt 27 Diözesen haben sich 17 beteiligt. Es wurde kein Name eines Täters oder Opfers genannt, damit die Studien-Ersteller keine Interviews mit Betroffenen auf beiden Seiten führen konnten.

2015 stellte sich heraus, dass ein verstorbener Bischof aus der Konferenz, nämlich Heinrich Maria Janssen aus Hildesheim, selbst über etwa anderthalb Jahrzehnte Täter war und zwar ein Vergewaltiger. Er hat einen Jungen mit sieben Jahren anal penetriert und dann noch Jahre missbraucht. Der heutige Bischof von Hildesheim, Trelle, hat diesen Sachverhalt zugegeben und erklärt, dass dem Opfer statt der üblichen 5.000 Euro 10.000 Euro Entschädigung angeboten worden seien. Der aber verlangt, dass die Gebeine des Verbrechers der Verehrung im Hildesheimer Dom entzogen werden und an unbekanntem Ort oder zumindest auf einem normalen Kommunalfriedhof beigesetzt werden.
Dem will die Diözese keinesfalls entsprechen.

Nun liegt die Studie vor und sie ergibt, dass 1.670 Kleriker in 17 Bistümern 3.677 Opfer missbraucht und in jedem sechsten Fall auch vergewaltigt haben.

Die Bischofskonferenz will nun dem gemeinen Volk weismachen, dass also nur etwa 4,4 % der deutschen Kleriker Missbraucher sind. Dabei weigert sie sich, die Zahl der Priester aus den Jahren 1945-2014 anzugeben, sodass nicht bekannt ist, von welcher Zahl die Prozentzahl der Missbraucher ermittelt wurde.
Bei der Pressekonferenz in Fulda wurden Marx und Ackermann gefragt, ob es in der aktuellen Bischofskonferenz Vertuscher gibt, die beabsichtigen Konsequenzen zu ziehen. Antwort war ein Wort von Marx „nein!“.

Die Studie hat keinen Wert ohne diese Angabe und hat ohnehin keinen Wert, weil 10 Bistümer völlig ununtersucht blieben. Dazu ist kein Orden und kein Kloster, insbesondere sind keine Frauenklöster in die Studie einbezogen worden. Das wäre noch einmal ein Paukenschlag, ganz gewiss. Wir würden die Augen verdrehen über die Orden, weibliche und männliche!

Die UN haben für den Kontinent Australien eine Missbrauchsquote von rund 7 % bewiesen, d.h., dass ungefähr jeder 12. Kleriker dort missbraucht hat bzw. noch missbraucht. Für den gesamten Globus gehen die UN von einer höheren Quote als 7 % aus. Es ist dringend zu vermuten, dass auch die Quote in Deutschland höher liegt als 4,4 %. Mir erscheint schon heute -5 Tage nach Veröffentlichung der Studie- diese Zahl nicht haltbar. Sie dürfte ebenfalls die 7 % überschreiten.

Bei der Vorstellung der Studie gaben die Bischöfe zu, dass es auf jeden Fall bis 2014 Missbräuche gab und wahrscheinlich heute noch gibt.
Danach sind ein Teil der Verbrechen nicht verjährt. Da davon auszugehen ist, dass die in Frage kommenden Bischöfe sowohl die Verbrechen als auch die Opfer und insbesondere auch die Täter kennen, wundert man sich doch sehr über einen angeblichen Neufang, den wievielten eigentlich?
Es ist weiter zu vermuten, dass aus dem Kreis dieser Opfer schon viele von ihnen mit finanziellen Angeboten (5.000 Euro) gelockt wurden, die dann mit unterschriftlichem Schweigegelöbnis für die Kirche die Dinge leichter machen.

Wir halten also fest: wenn nun die Bischöfe nicht gezwungen werden, die Verbrechen, insbesondere die Täternamen den Staatsanwaltschaften zu übermitteln, dann lässt der Staat zu, dass diese Herrschaften sich der Beihilfe zum Kindsmissbrauch schuldig machen.

Spätestens an dieser Stelle stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat. Es ist bisher geregelt in Art. 140 des Deutschen Grundgesetzes, indem die Artikel aus der Weimarer Verfassung 1:1 übernommen wurden, also rd. 100 Jahre alt sind. In diesem Artikel sind mehr Privilegien als Pflichten für die Kirchen festgelegt, insbesondere finanzielle. Auch greift Art. 140, wenn es um den umstrittenen „dritten Weg“ im Verhältnis der Kirchen zu ihren Bediensteten geht. Immer wieder wird gerade dieser Passus zu Recht von den Gerichten angegriffen.

Art. 140 GG ist nicht jedem geläufig, nachstehend wird er im vollen Umfang dokumentiert:

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Bezug

Die in Bezug genommenen Bestimmungen der Weimarer Verfassung lauten:

Artikel 136 (Weimarer Verfassung)

(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.

(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Artikel 137 (Weimarer Verfassung)

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

(7) Den Religionsgesellschaften werden die .

(8) Soweit die Durchführung dieVereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machenser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.

Artikel 138 (Weimarer Verfassung)

(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Artikel 139 (Weimarer Verfassung)

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Artikel 141 (Weimarer Verfassung)

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.

Bis hierhin das Grundgesetz.

Eine Konsequenz aus den Verbrechen an Kindern muss unbedingt eine Änderung des Grundgesetzes sein. Insbesondere muss es für die Bischöfe zur PFLICHT werden, bekannt gewordene Verbrechen den Staatsanwaltschaften anzuzeigen.
Es kann nicht vom Bürger hingenommen werden, dass die Kirche ein eigenes Strafrecht praktiziert. Dem muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Das Kirchenrecht muss den Staat schon aus Fürsorgepflicht für seine Bürgerinnen und Bürger nicht interessieren und als das behandelt werden, was es für andere Vereine – und die Kirchen sind eben nur Vereine – auch ist: reines Vereins-Satzungsrecht, das den Amtsgerichten in der Rubrik „eingetragene Vereine“, bekannt unter e.V., zu melden ist.

Dazu MUSS der Staat, wie er es in Person des Missbrauchs-Beauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, schon getan hat, die Kirchen, insbesondere die katholische Kirche, verpflichten, DEM STAAT uneingeschränkte Akteneinsicht zum Themenbereich zu gewähren. Das ist das Mindeste, was noch in diesem Jahr 2018 geschehen MUSS. Weiter muss die Bundesregierung die Kirche auffordern – mit Fristsetzung – die nicht verjährten Kindsmissbrauchsfälle anzuzeigen und die Akten dazu auszuhändigen.

Ferner muss der Kirche untersagt werden, Tatverdächtige ins Ausland zu versetzen oder auch nur in Rom „zu parken“, wie es zuletzt mit dem mutmaßlichen Straftäter Jozef Wesolowski durch den Papst geschah.
Dieser „feine Herr“ lag nach einem Prozesstag tot im Bett im Vatikan. Ein Schelm, der sich an Johannes Paul I. erinnert fühlt! Übrigens war das allen Medien 2017 nur einen Zweizeiler wert und dem Herrn Papst kein Wort!

Der Papst hat übrigens am 27.09.18 erneut seine „Betroffenheit“ zum Ausdruck gebracht. Zur Erinnerung: das ist der Mensch, der jeden, der seine Mutter beleidigt, zusammenschlagen möchte und die Prügelstrafe für Kinder richtig findet, wenn sie „mit Nachsicht angewandt wird“. Am selben Tag hat Franziskus einen 88-jährigen chilenischen Priester mit der „Höchststrafe“ für Kindsmissbrauch belegt, den Ausschluss vom Priesteramt. Man kann sich im Internet vergewissern, dass diese Suspendierung auf die deutsche Studie hin erfolgte, denn bisher hat der Herr Papst die Entlassung abgelehnt.

Man müsste im übrigen auch von diesem „Staatsoberhaupt“ wie er sich seit 1929 von Mussolinis Gnaden schimpft, die Offenlegung aller Missbrauchs-Akten weltweit einfordern und ihn dann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft ziehen.

Übrigens hat Franziskus bis zur Verhängung einer Informationssperre zum Prozess gegen den 3. Mann im Vatikan, Kardinal George Pell aus Sydney, seinem Intimus kein Misstrauen ausgesprochen. Ich habe lange recherchiert und konnte auch nach diesem Datum, nämlich dem 12.08.18, in den weltweiten Medien keine Distanzierung finden. Aber wir durften erfahren, dass die Missbräuche zu verschweigen, „damals“ sinngemäß etwas Normales war. Dieser Satz und die Suspendierung des uralten Priesters waren die einzigen Reaktionen eines oft so – völlig zu Unrecht – gelobten Papstes auf Fulda und seine Ungeheuerlichkeiten!

Aber andere haben reagiert: Freunde und Bekannte von uns tun, was sie oft schon lange tun wollten: diese verbrecherischen Kirche die „Mäuse“, sprich das Geld entziehen. Wer unter den jetzt bekannten Umständen weiter die Kirche mit finanziert, muss sich sagen lassen, dass er zum Mittäter gegenüber den armen, armen Opfern wird, die kaum diskutiert werden!

Anstand sieht anders aus!!

Übrigens hatte die Bischofskonferenz in Fulda die Geschmacklosigkeit, eine Messe „für die Opfer und die Täter“ zu lesen. Was sagt ein vernunftbegabter Mensch dazu?

 

Am 25.09.2018 hatte ich Gelegenheit, im WDR-5-Tagesgespräch zur Problematik Stellung zu nehmen. Dabei war mir die ehemalige Bundesministerin für Jugend und Familie und gleichzeitig erste Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann eine gute und kompetente Gesprächspartnerin.

Leider hat sich die Moderatorin, Frau Anja Backhaus, gewollt oder ungewollt, einen Fauxpax erlaubt: sie fiel mir ins Wort und behauptete, Papst Franziskus hätte sich von dem vor einem australischen Gericht stehenden Kardinal Pell, ehemals dritter Mann mit viel Macht im Vatikan, abgewandt. Dieser Einwurf ist nicht zutreffend; ich habe es dem WDR mitgeteilt.
Wenn Sie die komplette Sendung hören wollen, hier der Link:

https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-tagesgespraech/audio-missbrauch-in-der-kirche—wer-steht-in-der-verantwortung-100.html

Besonders hörenswert ist der allererste Beitrag, der vor meinem.

 

 

Die Herrschaften begreifen rein gar nichts und halten sich immer noch für Bestellte von Gottes Gnaden. Weit gefehlt, Ihr Beihelfer zu den Verbrechen!

 

3 Kommentare

  1. Dr.

    Lieber Heinz,
    es hätte mich schwer gewundert, wenn Du zu diesem Thema still gehalten hättest. Es ist gut, dass es noch Medienplattformen gibt, die deine Meinung auch veröffentlichen und Dich nicht gleich aus der Plattform rausschmeißt.
    Wie ich gelesen hatte, dass dem Vatikan nichts besseres einfällt als von Uno-Einmischung in katholische Lehre zu quaken, war ich entsetzt und sprachlos. So viel kann ich gar nicht essen, wie ich kotzen könnte.
    Ich geb die Hoffnung nicht auf, dass dieser Verein irgend wann vor den Aus steht und Insolvenz anmelden muss.

    Antworten
  2. André Simon

    Das Verdrängungsgebaren des gemeinen Katholiban wird es wieder und weiter möglich machen, dass letztlich genau das geschieht, was gefordert wird: \r\n\r\nJegliche weitere Einmischung bleibt aus, alles wird akzeptiert, Konsequenzen werden kaum gezogen. Die katholische Beerdigung des Nachbarn wird weiter besucht werden, ebenso die Erstkommunion der Enkel, die Sternsinger werden weiter kräftig Geld einfahren, es ist ja für einen guten Zweck.\r\n\r\nNeidlos anerkennen muss man aber die Meisterleistung, die den Katholiban mit Franziskus demm joode Papst gelungen ist: \r\n\r\nObwohl dieser Herr außer der Entgegennahme eines geschenkten Renault R4 und der Verlagerung seines Schlafplatzes noch nichts getan hat, was auch nur den Hauch einer Veränderung bedeuten würde, gilt er der überwältigenden Mehrheit der Weltbevölkerung als der große Reformer, Macher und Beweger.\r\n\r\nSogar an sich seriöse Journalisten, Publizisten und Politiker stoßen in dieses Horn – es ist zum Heulen.

    Antworten
  3. Elke

    Wie immer ein Artikel, dem ich mich uneingeschränkt anschließe.\r\nFranziskus ist für mich einer der größten Blender der Welt. Und das ist wörtlich gemeint, denn nur die Blinden (Blöden) finden diesen Herrn aufgeklärt.\r\n\r\nNoch ein Satz zu Robert Mugabe, einer der größten Verbrecher aller Zeiten. Dieser Mensch ist doch tatsächlich zum EU-Afrika-Gipfel nach Genf eingeladen worden, trotz Visasperre! Alle 28 EU-Regierung haben einstimmig für eine Einladung dieses Verbrechers gestimmt. Und darauf ist man auch noch stolz! Gehts noch?

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert