Vom Risiko der Aschen-Bestattung

 

Die Körper der Toten werden auferstehen und durch die Lübecker Bucht übers Wasser nach Travemünde wandern……….

 

Dieser Tage hat das Amtsgericht Lüdenscheid eine Strafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro gegen jemanden verhängt, der sich mit Aufklebern auf seinem Auto über die katholische Kirche lustig machte. Störung der öffentlichen Ordnung!
Oh, was könnten wir Schwule gegen die Würdenträger der katholischen Kirche (besonders hervor tut sich in diesen Tagen Bischof Heinz Josef Algermissen aus Fulda, der die „Homogegner“ segnet, einem solchen Typen muss auch ich als Konfessionsloser Geld für sein Gehalt nachschmeißen!!!) Anzeigen erstatten, tun wir auch. Aber dann: heißt es, dass fast alle Äußerungen, sogar die Forderung nach der Todesstrafe vom Recht auf Religionsfreiheit gedeckt sind.

Was mag mir blühen, gerade das habe ich jetzt auch vor, die Störung der öffentlichen Ordnung.

Die RKK hat mir in Gestalt des Präfekten der Glaubenskongregation (bis vor gar nicht langer Zeit: „Heilige Inquisition“) in Rom, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am 25. 0ktober 2016 eine Steilvorlage geliefert. Ich hätte mich schibbeln können, sagt man im Rheinland:

Müller, das ist der, der seine Beihilfe zum Kindesmissbrauch solange ausgesessen und vertuscht hat, bis die Verjährung eingetreten war (leider kamen meine und andere Strafanzeigen gegen ihn zu spät!). Das ist auch der, der bis voriges Jahr behauptete, bei den Regensburger Domspatzen habe es keine sexuellen und gewaltsamen Übergriffe gegeben, schon gar keine Gewalt von „Prügel-Schorsch“ Georg Ratzinger, der neben Herrn Mixa wohl die meisten Trommelfelle zerstört hat …… die Herren sind heute in diesen Punkten ohne Gedächtnis!
Müller ist der, der die Aufdeckung der hunderttausenden Kindesmissbräuche in aller Welt „Bösartigkeit der Medien gegenüber der katholischen Kirche“ genannt hat. Nun ja, im Absondern von bösartigem Unsinn ist er prädestiniert für sein Amt!

Nun zur Sache. Müller sprach also zum Kirchenvolk:

Es ist besser, wenn ihr Eure Körper erdbestatten lasst. Wir haben zwar seit 1964 die Einäscherung „erlaubt“, aber das war dumm von uns. Wir müssen doch daran denken, dass die Körper eines Tages dort auferstehen, wo sie liegen!

Also erlauben wir Euch fürderhin nicht mehr:

– die Beisetzung Eurer Asche an unheiligen Orten
– die Beisetzung Eurer Asche im Meer
– die anonyme Beisetzung Eurer Asche
– die Verstreuung Eurer Asche
– die Aufbewahrung Eurer Asche an privaten Orten und generell über der Erde
– die Herstellung von Edelsteinen für Ringe aus Asche Eurer Verstorbenen

Beachtet unsere Anweisung, sonst werden die Priester der Kirche Euch nicht mehr ein „kirchliches Begräbnis“ gewähren. (Ein kirchliches Begräbnis hat immer dieselben Texte, nur andere Vornamen und beschwört stets Sünde, Schuld und Strafe herauf, ist also ganz besonders „anstrebenswert“, vor allem für Depressive und wirklich Sinn-Suchende!!) Und erst die Sechswochenämter: e i n e Erwähnung, aber eine Gebührenstelle!

War wohl ein Schnellschuss vom bösartigen Müller, denn er erwähnte nicht die Friedwälder; vielleicht fallen die unter die „unheiligen“ Orte!
Auch hat er in 14 Monaten nicht gerafft, dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen seit 01. Juli 2015 die Beisetzung der Asche von Haustieren in den Gräbern von Herrchen oder Frauchen auf Humanfriedhöfen erlaubt ist.

Herr Müller, die reine Blasphemie! Wann mag das AG Lüdenscheid darüber richten?

Jahrelang haben viele Menschen und Organisationen dafür gekämpft, dass alte Menschen, die nur ihre Tiere haben, weil die Gesellschaft sich für sie nicht mehr interessiert, diese in einer kleiner Urne mit ins Grab nehmen dürfen. Ein Fortschritt, wie ich meine!
Aber die katholische Kirche braucht etwas länger: der „heilige“ Wojtyla rehabilitierte am 31.10.2012 Galileo Galilei nach mehr als 350 Jahren und sprach von einem „tragischen gegenseitigen Missverständnis“. Mit einer solchen gequirlten ………. wird man eines Tages Heiliger!

Nun ja, Müller lässt sich auch nicht daran hindern, solchen Mist abzusondern und um Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte zurück zugehen! Er wird sich auch nicht beirren lassen, wie sein Vorgänger, der Straftäter Ratzinger, Verbrechen, vor allem sexueller Art, zu vertuschen, sich aufs Kirchenrecht zu berufen und die Opfer geringschätzen wie seine Vorgänger.

Am Donnerstag, 27. 0ktober 2016, führte WDR5 ein Tagesgespräch mit Zuhörerbeteiligung zum Thema. Es war einfach köstlich! Experte“ war der frühere Pressesprecher des stets sehr „fortschrittlichen“ und vor allem sehr „lieben“ Kardinal Meisner, Herr Becker-Huberti. Er redete einen Stuss, so erheiternd, dass manch‘ einer sicher auf den Kalender sah, ob schon die Eröffnung der Session stattfände! Er sagte sinngemäß, dass die Kirche etwas dafür tun müsste, dass am Tage der Auferstehung die Körper mit den Seelen wieder zusammengeführt werden können.
Mit Christus sterben, mit Christus auferstehen“, der Kerl nimmt das tatsächlich wörtlich! Man stehe in der Form auf, in der man ins Grab gekommen ist, meinte der fromme Mann.
Wer will denn das? Nach Krebs auf 30 Kilo abgemagert, amputierte Beine, Diabetes, Demenz, Blindheit, alles noch mal? Nein sagen wir dann, wir bleiben liegen!
Es könne nicht angehen, dass ein Körper in Form von Asche z.B. im Meer liege, wie komme es dann zu einer richtigen Auferstehung?!

Ja, meinte der Moderator, wie geht das denn mit all‘ den Seebestatteten, den Kriegstoten ohne Gräber in vielen Körperstücken, den KZ-Opfern, deren Asche in alle Winde verweht wurde, den Estonia-Fähre-Opfern auf dem Meeresgrund, in Beton gefasst, den Opfern von Flugzeugunglücken, die nie gefunden wurden?
Becker-Huberti tat den klugen Ausspruch: „Der liebe Gott wird sicher eine Sonderregelung für die bedauernswerten Menschen finden!“.
Macher der Stunksitzung, holt Euch den Mitschnitt und lasst Jürgen Becker den Becker-Huberti spielen. Volle Säle sind garantiert.

Dann rief ein evangelischer Geistlicher an und bemerkte, dass die Verfügung aus Rom der Ökumene, gerade im beginnenden gemeinsamen Luther-Jahr sehr schade. Hinter dem Zeitpunkt wie hinter dem Inhalt könne er nicht stehen. Er distanziere sich von all‘ dem. Becker-Huberti wies das zurück und sah die Kirche in der „Pflicht für die verstorbenen Gläubigen“. Die Kirche muss hier Vorgaben machen!

Wetten, dass Müller sofern er im Amt bleibt, was auf der Welt allgemein bezweifelt wird, bald den Gläubigen vorgibt, ob sie Slips oder lieber Unterwäsche mit Beinchen tragen sollen?
Ja, Leute, kommt wieder in einen Gewissenskonflikt als Katholiken, die meisten stecken ja spätestens seit ihrer ersten Beichte darin!
Wenn das so sein sollte, dann muss man auf Eurer gesamtes Handeln achten, denn es könnte auch sonst noch ein wunderliches Verhalten auftreten!

Übrigens: es wird wohl kaum einen Ordnungsamtsleiter geben, der Becker-Huberti nicht gleich vorübergehend in einer „Geschlossenen“ hätte unterbringen wollen. Leute kommen für geringere Ausfälle dorthin!

Wann mag der mit einem Durchschnitts-Grips ausgestattete Mensch dem Blödsinn abschwören? Wie kann man Straftäter wie Ratzinger oder Müller hochschätzen? Dazu gehört schon ganz viel Ignoranz.

Ich freue mich schon wieder darauf, dass die Leute am 1. Weihnachtstag auf dem Sofa sitzen, den „päpstlichen Segen Urbi et Orbi“ empfangen und allen Ernstes glauben, sie hätte jetzt auf dem Sofa einen Ablass bekommen. Dann wäre ja Dr. Martin-Luther überflüssig gewesen! Am Vorabend haben sie ja auch geglaubt, dass Maria trotz erfolgter normaler Geburt Jungfrau geblieben ist.
Und sie haben auch geglaubt, dass das Jesuskind gekommen ist, um uns von der (erfundenen) Erbsünde zu befreien.

 

Herr, schmeiss´ Hirn vom Himmel!

 

 

 

 

 

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