Schächten auf allen Ebenen ächten!!

 

Vom 11. bis 15. August 2019 findet in der islamischen Religion das Opferfest statt.

Damit beginnen wieder Leidenszeiten für Tiere. Im vorigen Jahr haben manche Fernsehmagazine der Öffentlich-Rechtlichen davon berichtet, dass vor allem Rinder in Außer-EU-Länder transportiert werden, weil fürs Opferfest großer Bedarf besteht. Wir erinnern uns an die grauenvollen Bilder, als Kühe lebend an Haken von Schiffen aufs Land verladen wurden.

Auch das ist wieder zu befürchten. Agrarministerin Klöckner ist ja entschieden mehr den Lobbyisten zugewandt als den Tieren und den Tierschützern. So kommt es, dass in drei Bundesländern Tierärzte immer noch diese Erlaubnisse ausstellen. Frau Klöckner müsste dazu verurteilt werden, auch nur einen Transport zu begleiten!

Deshalb werden Tierschützer, zu denen ich mich auch zähle, alles tun um Verstöße herauszubekommen und zur Anzeige zu bringen.

 

Zum anderen kommt es wieder zu vielen Ausnahmegenehmigungen der Kreisveterinärämter zum betäubungslosen Schächten – insbesondere von Schafen und Ziegen. Diese Genehmigungen werden meist mit der Begründung erteilt, dass die Religionsfreiheit dies verlangt.

Um einem Gott zu huldigen, sterben die Tiere einen grauenhaften Tod? Was ist das denn für ein Gott, was ist das denn für eine Religion? Wenn ein Gott das will, gehört er schnellstens abgeschafft!

Ich persönlich bringe muslimischen Flüchtlingen durchaus Sympathie entgegen, nicht aber ihrer Religion. Für mich sind alle Religionen suspekt.

Im Islam stört mich zutiefst das Schächten, die Burka als Unterdrückungsmittel für Frauen und vor allem die Zwangsbeschneidung von Knaben. Letzteres gilt auch für das Judentum (ebenso wie das Schächten). Es sind jeweils Verstöße gegen das Grundgesetz, das körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 garantiert. Es ist ein Verfassungsbruch, dieses wertvolle Grundrecht Religionen unterzuordnen.

Auch die christliche Taufe ist unfair gegenüber dem Täufling, der sich nicht äußern kann. Für mich ist die Taufe die Rekrutierung von späteren Steuerzahlern. Eine Taufe, mit allen Pflichten verbunden, dürfte es nur für Volljährige geben. Die Religionen allesamt üben unzulässig Macht über Kleinstkinder aus.
Es ist das alte Spiel: Täter haben bis zum Missbrauch hin immer Opfer, über die sie Macht ausüben.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass gerade die katholische Kirche das schreckliche Tun gegenüber Tieren im Islam und Judentum unterstützt. Ekelhaft!

 

Die Tierschutzpartei veröffentlicht in den letzten Tagen folgenden Beitrag, den ich sehr empfehle:

 

 

Islamisches Opferfest 2019
Beginnt am Abend von:
Sonntag, 11. August und endet am Abend vom: Donnerstag, 15. August
 

Im Gegensatz zum Schlachten werden die Tiere beim Schächten vorher nicht betäubt.

Dem gefesselten Tier wird dabei der Kopf zurückgezogen, um den Hals abschneiden zu können. Der Schnitt mit dem Messer wird bis zu einem Dutzend Mal wiederholt, weil das ausströmende Blut rasch gerinnt. Bei dem Schnitt bleiben die in den Halswirbeln verlaufenden Nervenstränge unversehrt, so dass Bewusstlosigkeit nicht eintritt. Der Todeskampf dauert bis zu 15 Minuten. Das Tier stirbt langsam an Blutverlust und Erstickung.

Grundsätzlich ist das betäubungslose Schlachten von Tieren gem. § 4a Tierschutzgesetz nicht zulässig. Die zuständige Behörde kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilten. Diese Ausnahmegenehmigung darf nur insoweit erteilt werden, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen.

Schächten ohne Genehmigung ist somit in Deutschland illegal und kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro, bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe bestraft werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum eines PKW verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann streng geahndet werden. Auch Tierhalter, die Tiere abgeben – obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen – oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB bestraft werden.

Die Polizei und Ordnungsämter sind angewiesen, im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen auf Bauernhöfen und Schäfereien, oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen. Wer eine nicht genehmigte betäubungslose Schächtung oder die Vorbereitung eines solchen Vorhabens beobachtet, sollte dieses sofort unterbinden und die Polizei oder das zuständige Veterinäramt informieren.

https://www.tierschutzpartei.de/was-tun-wenn-straftaten-beobachtet-werden/

Mein Merksatz: Religion die Menschen und Tiere in ihren Rechten verletzt, gehört angezeigt, bestraft und öffentlich geächtet.

Die Tiere sind die Geschwister des Menschen und keine Objekte zum Quälen, erst recht nicht für Religionen. Das ist erbärmlich und in keiner Weise religiös.
Eine Ausnahmegenehmigung aus Gründen religiöser Vorschriften ist rechtswidrig und unerhört!

Meine Empfehlung: Ministerin Klöckner bei jedem Gesetzesverstoß mit Strafanzeigen überziehen ebenso Veterinäre, die die Gesetze verletzen.

 

 

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