Religionsfreiheit darf nicht ausufern

Immer wieder ist man überrascht, was religiöse „Führer“ in diesem Land sich leisten dürfen!

Die letzte Woche war reich an Entgleisungen, die an sich ganz anderer Reaktionen bedürfen, wie geschehen.

Nehmen wir einmal Bischof Terbatz van Elst, neben den Hardlinern Woelki und Koch immerhin als einer der Nachfolger-Anwärter des Nazi-Jargon-Liebhabers Joachim Meisner gehandelt (wegen des Staatssekretärs-Gehalts aus allgemeinen Steuermitteln? – man wird ja noch fragen dürfen!). Er fliegt nach Indien, um sich um ausgebeutete Kinder in Steinbrüchen zu kümmern und nimmt mal eben ein Upgrade in Anspruch, um höchst anspruchsvoll zu den höchst Ausgebeuteten zu reisen. Danach lügt er zunächst der Öffentlichkeit die Hucke voll, um in von-Guttenberg-Manier scheibchenweise die Dinge zuzugeben. Der Herr ist als Verschwender und Vertuscher bekannt. Seine Verschwendungssucht unterscheidet ihn total von seinem bescheidenen Vorgänger Kamphaus und trägt erfreulicherweise dazu bei, dass seine Limburger Schäfchen, die ihn ablehnen, doch ziemlich rasch die Mehrheit bilden werden. Vertuscher ist er, weil er einen „Bischofs-Schatten-Haushalt“ führt, der weder von öffentlichen noch von kirchlichen Rechnungsprüfern eingesehen werden darf.
Irre ich mich, oder weist Herr Terbatz van Elst Ähnlichkeiten mit den Fürstbischöfen wie Clemens August auf?
Samstagsabends gehen die verbliebenen Schäfchen dann in die Messe und beten inbrünstig „Ich glaube an die eine, heilige, katholisch und apostolische Kirche!“. Nach dem Missbrauchsskandal oder besser Seelenmordskandal und dessen hunderttausendfacher Vertuschung durch höchste Stellen schon an sich höchst verwunderlich! Was muss denn alles noch passieren, um einmal selbst zu denken, statt denken zu lassen?

Mein Wunsch ging in Erfüllung: Gegen die vorzeitige Entlassung der Kindsmörderin aus Belgien, der Lebensgefährtin M. Dutrouxs, sind 5.000 Belgier auf die Straße gegangen. Sie bezeugten Respekt für das Andenken an zwei Mädchen, die von der Mörderin durch Hungertod umgebracht wurden und Respekt vor deren Eltern.
Sie, die Demonstranten, brachten aber auch ihr „Pfui“ zum Ausdruck gegen die geplante Aufnahme der Verbrecherin in ein Kloster!

Kinderschänder, katholische Kirche, Kloster, sie alle fangen mit „K“ an.
Ihr Zusammenwirken in diesem Punkt hat nicht nur einen schalen, sondern einen ekligen Beigeschmack!

Oberrabiner Metzger, einer der wichtigsten Führer der jüdischen Religion, erdreistet sich bei einem Besuch in Berlin, weiter die Beschneidung der Knaben zu fordern und dabei zu verlangen, dass es „selbstverständlich“ nicht einmal eine lokale Betäubung gibt, eine komplette ohnehin nicht. Er „gesteht zu“, dass die jüdischen religiösen Beschneider medizinische Kenntnisse erlernen sollen. Er behauptet, die Bundesjustizministerin unterstütze ihn in seinen Forderungen. Das scheint auch so zu sein, sonst hätte sie ja, die das Grundgesetz kennen müsste, widersprochen.
Der Gesetzgeber scheint sich den Religiösen in dieser Frage beugen zu wollen, obwohl Deutschland Konventionen zum Kinderschutz unterzeichnet hat und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz den Vorrang vor dem Recht der freien Religionsausübung (Dritter! Nämlich der Eltern) gibt.
Damit begäbe sich der Bundestag auf einen Weg der Verletzung der Grundrechte und wird wohl hoffentlich von recht vielen BürgerInnen angezeigt.
Wie meistens bei wichtigen Fragen der Gesellschaft, wird dann hoffentlich in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht wieder herstellen.
Wir haben viel zu verspielen: eine der freiesten,Menschen bezogenen Verfassungen der Welt.

Meine Forderung: entschieden klarere Abgrenzungen zwischen Staat und Religion. Stopp der horrenden Steuersummen an christliche Kirchen und jüdische Vereinigungen religiösen Formats.
Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen, das Individuum in der Mitte stellenden Verfassung gegen religiöse Führer, die ihrerseits den Artikel auf freie Religionsausübung im Grundgesetz nutzen.
Sie nutzen ihn, auch um täglich die Verfassung zu verletzen. Nehmen Sie nur die Entlassung guter Kindergärtnerinnen, die einen geschiedenen Mann heiraten oder die fast dämonische „Verfolgung“ von Lesben und Schwulen!

Religion ist und bleibt eine Privatsache. 

Die Wildwüchse der letzten Jahrzehnte müssen dringendst gestutzt werden.

Weder christliche, noch jüdische noch islamische Fundamentalisten dürfen in diesem Land Chancen haben, die Gesetzgebung zu ihren Gunsten und zu Lasten der Individuen zu beeinflussen.
Ein gutes Mittel auf diesem Weg ist die Beseitigung vieler nicht nachzuvollziehender Privilegien.

Die katholische Kirche sollte im übrigen mit ihrem horrenden Grundvermögen und Immobilienbesitz zu Steuern herangezogen werden, wie alle anderen Religionsgemeinschaften, die solches besitzen, auch.

Bitte haben Sie/habt Ihr den Mut zur Diskussion!

 

 

Nachtrag vom 03.06.2018:

 

EuGH: Ungedeckte Nachfrage kein Argument

Mit Urteil vom Dienstag stellte der europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch klar, dass die Religionsfreiheit der Muslime nicht in unzulässiger Weise durch die Verordnung beeinträchtigt worden sei (Urt. v. 29.05.2018, Az. C-426/16). Der Gerichtshof entschied, dass die angegriffene Regelung das Schächten per se nicht verbiete, sondern lediglich einen rechtlichen Rahmen vorgebe, der das Schächten nur in zugelassenen Schlachthöfen gestattet. Diese Regelung diene sowohl dem Tierschutz als auch der Lebensmittelsicherheit.

Solche und ähnliche technischen Bedingungen gelten grundsätzlich für alle Schlachtungen von Tieren – unabhängig von der angewandten Methode. Sie können nach Auffassung der Luxemburger Richter daher auch zumutbar bei rituellen Schächtungen beachtet werden und beeinträchtigen die Religionsfreiheit der klagenden Muslime somit nicht, so der Gerichtshof.

Auch der Einwand, dass wegen der zu geringen Anzahl an zugelassenen Schlachthöfen die hohe Nachfrage an Fleisch nicht gestillt werden konnte, überzeugte die Richter nicht: „Solche Einzelfälle“ stellten die gesetzliche Regelung als solche nämlich nicht in Frage, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Sie seien vielmehr die Folge des Zusammentreffens innerstaatlicher Umstände, die die Gültigkeit der Verordnung nicht beeinträchtigen könnten.

Das ruft ja nach Kommentaren!

Wie breit hat sich der Islam schon in Europa gemacht, dass er mit dem Schächten in Schlachthöfen nicht zufrieden ist? Die flämische Regionsregierung hat sehr richtig gehandelt und es ist erfreulich, dass die Kläger kein Recht bekommen haben. Deutschland wird es auch so sehen, stellt aber das Schächten grundsätzlich nicht in Frage.Wir hätten uns gewünscht, dass der EuGH eine deutlichere Grenze gezogen hätte, nämlich dass Schächten nichts mit Religionsfreiheit zu tun hat, sondern mit dem völlig unnötigen Quälen und Töten von Tieren.

Soweit wir wissen, geht das Schächten bei Juden (die übrigens wieder lauthals gejubelt haben über das Urteil hier bei uns zu Lande!) und Moslems wohl auf den „Stammvater“ Abraham zurück, von dem wir nicht glauben, dass es ihn jemals gab. Er hat statt seines Sohnes Isaak Gott ein „Tieropfer“ dargebracht. Wer glaubt denn 2018 noch einen solchen Schwachsinn?

Wenn 2018 von Religionen egal welcher Art darauf Bezug genommen wird, dann halten wir dem entgegen, dass dieses Gedenken eins völlig ohne Hirn ist.Wir verlangen und werden uns dafür allerorten einsetzen, dass Tiere nicht als Mittel für Religionsausübung genutzt werden.

Das betrifft insbesondere das Judentum und den Islam. Wir können das Verhalten nicht billigen, nein, wir verurteilen es. Zu den Juden ist noch zu sagen, dass Charlotte Knobloch, die ehemalige Vorsitzende der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, bis heute verhindert, dass Menschen, die der Holocaust-Opfer durch einen Stolperstein gedenken wollen, zumindest in München das tun dürfen. Wir halten das für einen Affront gegen alle, die sich für den Holocaust im Namen Deutschlands schämen. Das sind keine Anti-Semiten, wohl aber in den Augen von Frau Knoblauch und Herrn Schuster diejenigen, die die israelische Politik verurteilen, wie wir es vehement tun.Dagegen sagt dieselbe Dame, dass die Juden Deutschland verlassen würden, wenn die Zwangsbeschneidung für Knaben oder das betäubungslose Schächten für Tiere nicht mehr zugelassen wird.

Mal einfach verbieten und dann sehen, was geschieht!!!

Die Zeit ist da, Religionen und ihre Rechte zu stutzen. Es kann nach der Einschätzung von Menschen, die auf der Grundlage von Vernunft denken, eine ganze Menge klar und deutlich durch Gesetze und Gerichte abgeschafft werden!

 

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