Nazi-Tierschutzgesetz trat vor 85 Jahren in Kraft – was man davon weiß und vor allem nicht weiß

 

Seit 1860 gab es in Deutschland, Großbritannien und den USA Zusammenschlüsse von Tierschützern, die sich vor allem gegen grausame Tierversuche jener Zeit wehrten.

Diese Tierschützer fassten Fuß in Europa und bald lautete ihr Credo : Jagen, Schlachten und Fleischverzehr ist Tiermissbrauch!
Ab 1900 bildeten sich Tierschutzbewegungen in allen Teilen Deutschlands. Ein wichtiger Pionier war Martin Schwantier, der die „radikale Tierschutzpartei“ gründete. Er formulierte schon vor Albert Schweitzer die Forderung „Ehrfurcht vor dem Leben“. Ihm, Martin Schwantier, gelang später die Flucht vor den Nazis.

Der Tierschutz wurde immer wichtiger und 1931 fand in Florenz der erste Welttierschutztag statt.

Die Nazis kamen im Januar 1933 an die Macht und erkannten, dass man mit Tierschutz, den man gefühlsduselig ummantelt, viele Anhänger gewinnen kann. So kam es am 24. November 1933 zur Beschlussfassung des Reichstierschutzgesetzes.

 

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Es wurde international stark beachtet, weil es das erste dieser Art auf der Welt war. Allerdings hatte es schon 1822 in Großbritannien einen Vorläufer dieser Art von Gesetz gegeben.
Hitler wurde sehr gelobt und bekam von einer Tierschutzvereinigung in New York einen Preis.

Am 04. 0ktober 1934 gab es unter Federführung der Nazis den 2. Welttierschutztag.
Die neuen Herrscher verboten Tierversuche als „undeutsch“. Sie verboten diese aber auch, weil gerade viele jüdische Wissenschaftler Tierversuche in großem Umfang machten. Die Nazis verboten auch 1934 Wild-Tiere bei öffentlichen Auftritten, Zur-Schau-Stellung von Tieren und Auftritt von Wildtieren in Zirkussen.

Das Judentum spricht den Tieren eine Seele zu. Das ist die Begründung für das Schächten in dieser Religion, denn man glaubt, dass mit dem Blut auch die Seele das Tier verlässt. Schon ein verdammt abenteuerlicher „Glaube“!
Deshalb verboten die Nazis seinerzeit das Schächten.
Das Schächten ist in meinen Augen auch mit das Schlimmste, das Tieren angetan wird. Ich kämpfe seit Jahren für das Verbot, aber falsch verstandene Religionsfreiheit der Politiker lässt dieses mehr als mittelalterliche und sehr böse Ritual zu.

Noch 1934 verboten die Nazis allen „Sternjuden“ und denen, die mit ihnen zusammen wohnten, die Haltung von Haustieren. Hunde, Katzen und Ziervögel wurden in kürzester Zeit eingeschläfert, Fische getötet. Damit traf man viele jüdische Familien und alte allein stehende Juden bis ins Mark.

Wenn mir dann jener alte Herr aus dem Bundestag, der immer dieselben Klamotten trägt, in den Sinn kommt, der vom „Vogelschiss der Geschichte“ sprach oder gar der Furcht erregende Björn, der so gern in Ton und Text Joseph Göbbels nachäfft, dann könnte ich die Herrschaften sehr wohl in den Allerwertesten treten. Meine Wut, dass die Sprüche nicht dazu reichen, das Staatsanwaltschaften überhaupt wegen Volksverhetzung anfangen zu ermitteln, dann werden sich die damals ihrer Tiere beraubten und später ermordeten Juden ebenso wie ihre Lieblinge im Grab umdrehen. Anstand in unserem Land sieht anders aus. Wenn man dann den „Vogelschiss“ auf den millionenfachen Tod von Menschen und ihre vorherige Qual bezieht, dann versteh‘ ich nicht, wie es Zeitgenossen gibt, die den braunen Pöbel wählen!

Dazu verbreiteten die Nazi-Ideologen die These, dass es nicht nur im Menschen- sondern auch im Tierreich eine völkische „Ordnung“ gibt. Wisente standen danach ganz oben, Affen und Ratten ganz unten. Wie man darauf kommt, erschließt sich einem denkenden Menschen nicht.

Ab 1939 gab es umfangreiche Tiertransporte aus den besetzten Gebieten ins Deutsche Reich, um die Fleischversorgung des arischen Volkes sicher zu stellen. Die Tiertransporte gleichen denen von 2018 bei größter Hitze unter Billigung der deutschen Jetzt-Politik sehr!
Heinrich Zimmermann, ein Jude, der sich sehr für die Tiere einsetzte in dieser wirren Zeit, kam ins KZ und wurde umgebracht.

Ab 1940 wurden die Pferde der Bauern zur Front eingezogen.

In den besetzten Gebieten wurden an Tieren aller Art Tests mit Gift gemacht, um Kenntnisse für die geplante Judenvernichtung zu erhalten. Schon kurz nach dem Einmarsch in Polen am 01.09.1939 waren „Musterungsbescheide“ für alle Hunde des Reiches, große wie kleine, erlassen worden. Sie wurden in militärischen Aktionen als Schutzschilde missbraucht oder transportierten gefährliche Munition zum Einsatzort.

Das Tierschutzgesetz war in kürzester Zeit einfach außer Kraft gesetzt worden.

Göring jagte auf der Kurischen Nehrung (heute Litauen) die Elche des damals schon eingerichteten Naturschutzgebietes und rottete sie in diesem Gebiet nahezu aus. Er bewohnte ein Jagdhaus, das später das Wohnhaus von Thomas Mann und seiner Familie wurde.

Göring brachte 1934 Waschbären nach Deutschland und setzte sie aus, wohlwissend, dass sie sich schnell vermehren und bald schon Beutegut für tötungsbesessene Jäger werden.

Das sind die armen Tiere bis heute geblieben. Die EU stuft sie als inversiv ein; sie dürfen also unter erleichterten Bedingungen gejagt werden. Dabei sind sie nach 84 Jahren wohl ein echter Bestandteil der heimischen Fauna geworden und haben den Status wie jedes andere Wildtier.
Beim Abschuss der Waschbären argumentiere ich deshalb auch, dass Jäger ganz schön in der Tradition Görings stehen. Das macht manchen strammen Jägersmann und erst recht manche stramme Jägersfrau sehr wütend.

Das Tierschutzgesetz der Nazis blieb in Kraft, wenigstens in seinem Kern (allerdings gab es wieder Tierversuche, Zirkustiere etc.) Erst 1972 beschloss der Deutsche Bundestag das erste Nachkriegs-Tierschutzgesetz, das am 01.10.1972 in Kraft trat und heute in der Fassung vom 05.08.2014 (Verwaltungsvorschriften von 2000) gültig ist. Es orientiert sich – ähnlich wie das DDR-Gesetz zum Thema Tiere – an dem Nazivorbild.

Heutiger Stand ist, dass die Tiere im größten Teil der Welt rechtlos sind, ganz besonders in den Teilen, in den Religion über Tiere verfügt. Es ist festzuhalten, dass das deutsche Tierschutzgesetz so oft gebrochen wird wie kaum ein deutsches Gesetz.

Zuletzt wurde es von der Groko unter Hinnahme eines Verfassungsbruches regelrecht zerfleddert, als ein Gesetz von 2014 rückgängig gemacht wurde, damit die Klientel der Politiker weiter betäubungslos (bis Ende 2020) Ferkel kastrieren und damit pro Tier ca. 4,50 Euro sparen kann.

Als Hauptverursacherin ist die Klientel-Politikerin Julia Klöckner und deren Vorgänger Christian Schmidt (das ist der, der als Diktator und damit als Einzelperson die Weitergenehmigung von Glyphosat in der EU durchsetzte) für das Elend der Ferkel auszumachen.

Man sollte diese Zusammenhänge verinnerlichen, damit wir Tierschützer bei Politikern (vor allem der FDP, die gegen Tierrechte ist wie keine andere Partei des deutschen Bundestages), bei Behörden, Veterinärämtern und Jägern argumentieren können.

 

 

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