Bar jeder Vernunft und

jeglichen Mitgefühls:

Großwildjäger

An Pfingsten 2020 habe ich das folgende Schreiben an meinen Freundeskreis und ganz viele Tierschützer und -freunde gesendet. Ich stelle es unter „Schlagzeilen“ ein, damit meine Empörung auch auf andere übergeht.

Liebe Freunde,

vorigen Dienstag, 26.05.2020, sahen wir eine unsere liebsten Sendungen, die eben anspruchsvoll ist und dazu auch nicht manipuliert, wie es sonst im öffentlichen und vor allem im privaten Fernsehen der Fall ist. Es handelt sich um FRONTAL 21, das schon hunderte von heißen Eisen angepackt und vieles bewirkt und verändert hat. Der Beitrag in der Mitte meiner Mitteilung befasst sich mit der Großwildjagd einer bestimmten Klientel. Da geben Leute, geworben auf der Messe „Jagd und Tier“ in Düsseldorf, 65.000 Euro aus, um mal in Afrika eine Giraffe schießen zu können. Es kostet noch einmal ganz viel, wenn man sich im zuständigen Bundesministerium die Erlaubnis einholt, die Jagdtrophäen nach Hause zu holen. So stehen dann bei den sog. oberen Zehntausend in den Villen Giraffe, kleine Elefanten, Löwen, Geparde und mit den Hörnern der Nashörner holt man ein wenig Geld herein, wenn man sie zur Herstellung von Potenzmitteln verkauft.

(c) Stefan Meyers

Im Film jauchzen zwei idiotische Jäger, als sie eine Giraffe erlegen. Das stolze Tier, das wahrlich nicht in Überzahlen auf der Welt lebt, ging gedemütigt in die Knie und man freute sich.

https://www.youtube.com/watch?v=nHtYNAuR9tI

Diese Kaste behauptet auch noch, dass die Gelder in die Unterstützung der armen Bevölkerung fließen. Das haben Tierfreunde hunderte Male widerlegt. Aber wie diese ekelhafte grüne Zunft auch weiter behauptet, dass Hubert von Lüttich der Patron der Jäger ist, obwohl er in Wirklichkeit – beweisbar – Jagdgegner war, so lügen sie frech in Kameras und betreiben ihr frevelhaftes Handwerk aus reiner Lust am Töten brutal weiter.

Unser Fazit: die Schere zwischen Arm und Reich geht nicht nur immer weiter auf, sondern auch die moralische Verworfenheit. Diese Großwildjäger, die sie stützenden drei großen Firmen in Deutschland und die vielen vor allem in Afrika, und das Ministerium, das Trophäeneinfuhr erlaubt, sind schlicht und ergreifend unmoralische Menschen. So deutlich muss es gesagt werden! Was sich eine Reichenkaste erlaubt, führt zu solchen Vögeln wie Trump, dessen Söhne übrigens wie König a.D. Juan Carlos, diese Sauereien der Großwildjagd auch schon seit Jahren begehen. Wenn moralisches Empfinden weiter so absinkt, dann ist es eben nicht verwunderlich, wenn eine Beatrix von Storch sich Schüsse auf Flüchtlingskinder vorstellen kann. Moral hat nach oben Grenzen aber nach unten sicher lange nicht mehr! Wir bitten, nein wir fordern, dass man gegen dieses Unrecht laut die Stimme erhebt und niemandem abnimmt, dass nicht Lust am Töten das Motiv ist. Die Natur kann sich selbst regeln, und wenn sie leicht reguliert werden muss, dann sollten das die Berufsjäger, angesiedelt bei den Unteren Jagdbehörden, also den Kreisen, mit Sachverstand tun und dann nicht wie 40 % des Jägervolks mit vielen Schüssen töten und Qualen unserer Mitgeschöpfe in Kauf nehmen, auch und vor allem weil sie meist die angeschossenen Tiere nicht erlösen. Ich sollte die Beerdigung eines sehr reichen Mannes aus dem Kreis Euskirchen vornehmen, der Großwildjäger war und ein afrikanisches Tier präpariert in seinem Flur liegen hatte. Der Abschied sollte „jägergemäß“ sein. Ich habe diesen Schwachsinn natürlich abgelehnt, dafür war ich auch viel zu froh, dass dieser Mensch keine Tiere mehr erlegt. Solche Menschen sind in meiner Wertescala etwa 100 Plätze hinter einer Meise! Dabei möchte ich nicht als Gutmensch gesehen werden, sondern meinen Zorn als Anregung weitergeben. Ein anständiger Mensch sollte auch keinerlei Wildfleisch verzehren, dann geht die Lust der schießenden Zeitgenossen auch etwas zurück. Der Heilige Geist kam (angeblich) über eine Jungfrau, möge er Pfingsten auch über (die oft ach so frommen) Jäger kommen!

Nicht umsonst haben alle Jäger auf unserem Grundstück absolutes Hausverbot!

So oft habe ich schon für die Erhaltung der Nashörner Geld gespendet; ich fühle mich von dieser Reichenkaste betrogen und verarscht!

Liebe Grüße von Heinz

Am Tag nach dieser Mitteilung führte ich einen Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Naturschutz, das eine geradezu freche und unmögliche Antwort übermittelte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lesen Sie diese Zeilen und sehen sich vor allem den Beitrag von frontal21 an. Der Vertreter Ihrer Zunft macht darin keinen guten Eindruck. Wir Tierschützer lassen uns nicht mehr gefallen, dass die oberen Zehntausend Privilegien eingeräumt bekommen, die absolut inakzeptabel sind. Wir verweisen auf entsprechende Petitionen in großer Anzahl. Bevor ich mit Kampagnen beginne, habe ich den unten stehenden Text an ca. 10.000 Menschen verbreitet und gebe Ihnen Gelegenheit, zu der unerträglichen Situation Stellung zu nehmen (die ich natürlich auch verwende); bitte kommen Sie nicht damit, dass der WWF Ihr frevelhaftes Tun unterstützt oder das Geld in afrikanische Infra-Strukturen fließen. Das alles sind teils unwahre und immer dumme Argumente. Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Höver,

als nationale Vollzugsbehörde ist das BfN für die konkrete Umsetzung internationaler Naturschutzabkommen in Deutschland verantwortlich. So erteilt das BfN als Vollzugsbehörde auch Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten und Produkte, die aus diesen Arten hergestellt wurden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA bzw. CITES) und seine Umsetzung im EU-Recht vor.

Bei der Einfuhr von Jagdtrophäen sind die Bestimmungen des EU-Rechts zu beachten. Sofern eine artenschutzrechtliche Genehmigung für die Einfuhr erforderlich ist, wird diese durch das BfN im Einzelfall geprüft und durchläuft ein standardisiertes Verfahren, bevor eine entsprechende Genehmigung erteilt wird oder die Einfuhr abgelehnt wird.

Voraussetzung für einen Einfuhrantrag ist außerdem eine Ausfuhrgenehmigung, die zeigt, dass es sich um eine legale Jagd gehandelt hat und der Erhaltungszustand der Art oder das Verbreitungsgebiet der betroffenen Population nicht beeinträchtigt wird. („Nachhaltigkeitsprüfung“). Das BfN hat in dieser Hinsicht keinerlei Ermessensspielraum, wenn die von den entsprechenden Rechtsnormen geforderten Voraussetzungen für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung erfüllt sind.

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Thomas Gemein

Bundesamt für Naturschutz

Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit

Konstantinstr. 110

D-53179 Bonn

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert